Wir raten unseren Mandanten immer den schriftlichen Widerspruch

  • als Brief per Einschreiben mit Rückschein
  • per Fax mit Sendeberichtsbestätigung
  • per E-Mail mit anschließender Archivierung der gesendeten E-Mail

zu versenden und / oder das Widerspruchsschreiben persönlich zu übergeben

  • Mit Kopie, auf der Sie den Zugang beim Unternehmen schriftlich mit Datum bestätigen lassen. Zum Beispiel durch den Eingangsstempel des Unternehmens und der Unterschrift des zuständigen Mitarbeiters
  • Mit Zeuge, der im Zweifelsfall zu einem späteren Zeitpunkt für Sie aussagen kann.

Wichtig ist, dass Ihr schriftlicher Widerspruch das Inkassounternehmen tatsächlich erreicht. In jedem Fall sollten Sie die Bestätigungen gut aufbewahren. Nur so können Sie den Zugang zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen.

Um auf „Nummer sicher“ zu gehen, können Sie mehrere Versandmethoden anwenden. Wenn Ihr Widerspruch das Inkassobüro nachweislich auf drei Wegen erreicht hat, kann es den Zugang nicht mehr abstreiten.