Inkassobrief

Hallo, ich befinde mit seit 2020 in der Wohlverhaltensphase und habe nun gestern einen Inkassobrief mit einer geringen Forderung aus 2019 erhalten. An diese erinnere ich mich nicht, bzw ich kann sie nicht zuordnen, somit ist der Gläubiger auch nicht mit auf der Liste. Wie verhalte ich mich nun richtig? Soll ich den offenen Betrag überweisen? Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    nein, keinesfalls. Wenn jemand Zahlungen von Ihnen haben möchten, obwohl Sie Insolvenz beantragt haben, sollten Sie den Insolvenzverwalter informieren.
    Beste Grüße

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