Insolvenz

Mein Arbeitgeber hat den Pfändbaren Teil einbehalten.. auf meinem Konto habe ich aber nur 1560€ Freibetrag normalerweise muss mir doch alles zustehen was ich vom Arbeitgeber überwiesen bekomme oder ?

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Das klingt nach einer verzwickten Situation. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur den pfändbaren Teil deines Einkommens einbehalten und der Rest sollte dir ausgezahlt werden. Wenn du aber auf deinem Konto nur den Freibetrag zur Verfügung hast, könnte es sein, dass dein Konto nicht ausreichend vor Pfändungen geschützt ist. Hierbei kann ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) helfen, das dir ermöglicht, monatlich einen gewissen Betrag unpfändbar zu halten. Es ist wichtig sicherzustellen, dass dein gesamtes Einkommen, das über den Freibetrag hinausgeht, ebenfalls unpfändbar gemacht wird, damit es nicht durch eine Kontopfändung verloren geht.

    Um sicherzustellen, dass du den vollen Betrag erhältst, kannst du eine P-Konto-Bescheinigung beantragen, die deinen Freibetrag eventuell erhöht. Du kannst diese Bescheinigung bei uns bestellen: P-Konto Bescheinigung bestellen

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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