Insolvenz eines Sportvereins e.V.

Ich war Vorstand eines SV und mußte 2020 Insolvenz anmelden. Das Objekt wurde für 150 000 € verkauft. Die Gläubiger wurden zu 100 % befriedigt. Ich selbst war auch Gläubiger. Am 13.11.2024 wurde durch nach Abhalten des Schlußtermins im schriftlichen Verfahren durch Beschluß des AG das Insolvenzverfahren aufgehoben. Zu der Zeit habe ich durch einen anonymen Hinweis erfahren, das ein höheres Angebot über 205 000 € vorlag. Dies wurde nicht berücksichtigt. Deshalb habe ich gegen den Aufhebungsbeschluß fristgerecht Erinnerung erhoben. Diese wurde jetzt mit Beschluß des AG zurückgeweisen. Unter Rechtsbehelfsbelehrung steht, das der Beschluß mit Rechtsmittel nicht anfechtbar ist. Ich habe Beweise für dieses höhere Angebot vorgelegt. Diese wurden aber vom Amtsgericht nicht gewürdigt. Das AG schreibt das dem Gericht keine Belege über einen weiteren Kaufinteressenten vorliegt. Der Insolvenzverwalter schreibt, ich solle von solchen unsubstanzierten Äußerungen Abstand nehmen. Die Verwertung hat eine Firma Immvert vorgenommen. Der Insolvenzverwlter hat dies aber unterbrochen und an sich gezogen. Meine Frage wie kann ich noch gegen den Beschluß des AG vorgehen.
Ich bin auch bereit hierfür Geld für Kosten auszugeben.
MfG JG

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Es tut mir leid zu hören, dass Du in dieser schwierigen Situation steckst. Wenn Du glaubst, dass bei der Vermögensverwertung im Insolvenzverfahren ein höheres Kaufangebot nicht berücksichtigt wurde, ist es verständlich, dass Du das hinterfragen möchtest. Es scheint allerdings, dass Deine rechtlichen Möglichkeiten nach der rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgerichts stark eingeschränkt sind.

    Da gegen den aktuellen Beschluss des Amtsgerichts kein Rechtsmittel zulässig ist, könnte im Allgemeinen nur eine sogenannte “außerordentliche” Beschwerde in Betracht kommen, was jedoch sehr selten und nur unter speziellen Voraussetzungen möglich ist, beispielsweise wenn neue, erhebliche Beweismittel aufgetaucht sind, die bisher nicht gewürdigt wurden.

    In einem solchen komplexen und rechtlich anspruchsvollen Fall wäre es empfehlenswert, Dich individuell von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen, der Deine Optionen detaillierter prüfen kann. Du kannst dazu unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen, um Deine Situation zu besprechen und mögliche weitere Schritte zu erörtern.

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    Ich hoffe, das hilft Dir erst einmal weiter!

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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