Privatinsolvenz / Steuerrückerstattung
Hallo.
Eröffnung meiner Privatinsolvenz erfolgte 09/2024, Am 28.08.2024 wurde das Verfahren nach Abhaltung des Abschlusstermins aufgehoben. Eine Schlussverteilung mangels Teilungsmasse hat nicht stattgefunden. Nun habe ich meine Steuerklärung für 2024 eingereicht. Es wurde durch das Gericht auch eine Nachtragsverteilung angeordnet. Steht mir aufgrund der Eröffnung im Septermber die Rückerstattung anteilmäßig zu, da ich z.B. die Fahrtkosten selbst tragen muss. Und wie verhält es sich künftig mit den Steuerrückerstattungen in der Wohlverhaltensphase.
Hoffe auf eine für mich verständliche Antwort. Danke




Hallo,
es freut mich, dass du mit deiner Frage zu uns kommst. In deiner Situation ist Folgendes zu beachten:
1. **Steuererstattungen im Insolvenzverfahren**: Grundsätzlich gehören Steuererstattungen, die während der Insolvenz anfallen, zur Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass sie der Insolvenzverwalter verwaltet, wenn sie im Zeitraum bis zur Aufhebung des Verfahrens entstehen. Da in deinem Fall jedoch keine Schlussverteilung mangels Masse stattgefunden hat und die Eröffnung deiner Insolvenz im September 2024 war, könnte ein Anteil der Steuererstattung noch in die Insolvenzmasse fallen. Dies ist aber häufig eine genaue Frage der zeitlichen Abgrenzung und bedarf einer Einzelfallprüfung.
2. **Wohlverhaltensperiode**: In der Wohlverhaltensperiode, die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt, steht dir deine Steuererstattung in der Regel zu. Das bedeutet, dass du ab diesem Zeitpunkt über Rückerstattungen frei verfügen kannst, sofern keine anderen pfändbaren Beträge aus deinem Einkommen bestehen.
Für genaue Einschätzungen und um sicherzustellen, dass deine Rechte korrekt gewahrt werden, empfehle ich dir, eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dabei kann auch das Thema Fahrtkosten genau beleuchtet werden.
Du hast die Möglichkeit, eine kostenfreie Erstberatung bei uns in Anspruch zu nehmen. Das kannst du hier tun: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.