Insolvenz – unerlaubte Handlung?

Mein Handwerker hat Insolvenz angemeldet. Das Verfahren ist eröffnet worden.
Wir haben 3 Bäder sanieren lassen, welche jedoch erhebliche Mängel aufweisen und daher nochmals komplett neu gemacht werden müssen.
Der Handwerker wurde von uns mehrfach aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Nichts ist geschehen.
Wie melde ich den Schaden dem Insolvenzverwalter? Ist die eine “unerlaubte Handlung” oder trage ich den Schadensersatz in die “normale Gläubigerliste” ein?
Dank im voraus für eine Stellungnahme.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Anmeldung der Forderung muss schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Die Forderungsanmeldung muss die Höhe und den Grund der Forderung detailliert darlegen. Ebenfalls sollten Beweismittel, die die Forderung stützen (Verträge, Rechnungen, Mahnungen etc.), beigefügt werden. Beachten Sie die im Insolvenzverfahren gesetzte Frist zur Anmeldung Ihrer Forderungen. Die Anmeldung muss innerhalb dieser Frist beim Insolvenzverwalter erfolgen, da Forderungen, die nach Ablauf der Frist angemeldet werden, möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren juristisch beraten zu lassen.
    Beste Grüße

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