Insolvenzmasse
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 5.115,33 €
Die Vergütung etc. des Insolvenzverwalters betragen 3.179,63 €. Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Es gibt keine Gläubiger mehr (alle bezahlt). Was passiert mit den übrigen 1.935,70 €? Kann die Summe vom Schuldner eingefordert werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
gemäß § 300a Abs. 1 InsO gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten und Verfahrenskosten erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse.
Der genannte Betrag kann also vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht