wir dürfen uns für Ihre Rückfrage bedanken. Die Finanzverwalter neigt – sofern es sich nicht um eine Forderung aus einer Steuerstraftat handelt – bei wirtschaftlich sinnvollen Vorschlägen durchaus zur Kooperation. Sofern Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall wünschen, biete ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Herr Przewoda,
wir dürfen uns für Ihre Rückfrage bedanken. Die Finanzverwalter neigt – sofern es sich nicht um eine Forderung aus einer Steuerstraftat handelt – bei wirtschaftlich sinnvollen Vorschlägen durchaus zur Kooperation. Sofern Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall wünschen, biete ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt