Insolvenzrecht
Ich befinde mich seit dem 13.4.22 als ehemaliger, sebständiger in einem Insolvenzverfahren.Bin jetzt Rentner mit Grundsicherung und konnte aus der Rente und Grundsicherung die Beiträge zum Basistarif der DKV ab April 22 bis April 24 nicht zahlen.Ab Mai 24 zahle ich.Kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden und erlöschen offene KV Beiträge die vor der Eröffnung entstanden sind.
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