Insolvenzverfahren über mein Vermögen

Hallo,
im Juli 2020 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Zwischenzeitlich wurde meine Immobilie für 325.000 Euro verwertet.
Der Betrag müsste reichen um alle Gläubiger zu befriedigen.
Ich habe noch mit meinem Bruder einen Mitanteil von einem Wald der ca. 10.000 Euro wert ist. Ich habe den Wald vor 9 Jahren an meinen Bruder für 6.000 Euro verkauft und einen Kaufvertrag zwischen Brüder gemacht. Um Kosten zu sparen haben wir keinen Notar hinzu gezogen. Nun will mein Insolvenzverwalter meinen Anteil auch noch verwerten und gegebenenfalls Gerichtliche schritte einleiten. Da sind doch die Auslagen höher als die Einnahmen. Mein Insolvenzverwalter hat mich außerdem bis heute nicht über mein Guthaben und Schulden unterrichtet.
Über eine Antwort, bzw. eine Vorgehensweise freue ich mich sehr.
Liebe Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    danke für Ihre Frage. Leider kann ich in diesem Rahmen nicht einschätzen, wie hoch die Erfolgsaussichten des Insolvenzverwalters für eine Anfechtung der bereits neun Jahre zurückliegenden Übertragung des Waldanteils sind. Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Geschäftspartner (der Bruder) bei Vertragsschluss darüber Bescheid wusste, dass Zahlungsunfähigkeit droht. Grundsätzlich dürfte es schwierig sein, neun Jahre zurückliegende Beweise dafür zu finden, dass der Bruder davon Bescheid wusste. Es ist aber nicht gänzlich auszuschließen.

    Sie haben vollkommen Recht, dass dieser Aufwand gerade vor dem Hintergrund, dass die Schulden möglicherweise bereits bezahlt sind, unverhältnismäßig erscheint. Es ist aber leider schwierig für den Schuldner, den Verwalter zu irgendetwas zu zwingen. Es ist aber möglich, beim Insolvenzgericht anzumerken, dass Auskunft darüber begehrt wird, ob die Schulden bereits bezahlt sind und somit eine Einstellung des Insolvenzverfahrens möglich ist.

    Zu beachten ist aber, dass gerade im ersten Verfahrensabschnitt die Vergütung des Insolvenzverwalters einen gewissen Anteil ausmacht.

    Der Insolvenzverwalter erhält nach § 2 I InsVV in der Regel:

    Von der Insolvenzmasse bis 25. 000 Euro 40 %
    von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 25 %
    von dem Mehrbetrag bis 250.000 Euro 7 %
    von dem Mehrbetrag bis 500.000 Euro 3 %

    Nur der Rest fließt an die Gläubiger.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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