Insolvenzverwalter einer Privatinsolvenz _ Kommunikationsmedien und -pflichten

Sind die Kommunikationsmedien juristisch vorgeschrieben?
Nachdem das Amtsgericht mir, einer insolventen Privatperson, eine Insolvenzverwalterkanzlei mandatiert hat für meine beantragte Privatinsolvenz, ist nach den ersten initialen Schreiben die Kommunikation erlegen. Die Kanzlei schrieb mir eine Telefonnummer zur Vereinbarung eines ersten Gesprächstermines, ich schrieb der Kanzlei formlose Emails und Telefaxe.
Wenn die Kanzlei mündlich, die Insolvente schriftlich kommuniziert – was sind die juristischen Mitwirkungspflichten?
Denn eine Kommunikation kann so nicht funktionieren. Schriftlich bekomme ich von der Kanzlei keine Antwort, (fern)mündlich verweigere ich Absprachen.

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