Insolvenz —-

Guten Tag, ein sehr guter Freund von mir ist Franzose und lebt in Frankreich. Er besitzt zudem auch die deutsche Staatsbürgerschaft und hat vermietete Immobilien in Deutschland.

Da er in Frankreich nun Insolvenz anmelden muss, ist die Frage, ob davon auch die Immobilien in Deutschland betroffen sein werden oder ob lediglich die Besitztümer in Frankreich herangezogen werden dürfen? Gibt es hierzu Erfahrungswerte bzw. klare gesetzliche Vorgaben?

Soweit ich weiß, würde bei einer Insolvenz in Deutschland alles herangezogen werden dürfen. Wie verhält sich so etwas in Frankreich, vor allem unter der Voraussetzung, dass man beide Staatsangehörigkeiten besitzt? Ich hoffe auf ein wenig Licht im Dunkel…

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    innerhalb der Europäischen Union gilt die EU-Insolvenzverordnung. Diese legt fest, dass das Insolvenzverfahren in dem Mitgliedstaat eröffnet wird, in dem der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt hat, in der Regel also seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz. Das in diesem Staat eröffnete Verfahren hat grundsätzlich EU-weite Wirkung, d.h. es erfasst auch Vermögenswerte des Schuldners in anderen EU-Staaten.

    Es kann jedoch nationale Regelungen oder Besonderheiten geben, die den Umgang mit ausländischem Vermögen in einem Insolvenzverfahren beeinflussen. Daher sollte sich Ihr Freund möglichst von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten lassen.
    Beste Grüße

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