Insolvenz in Irland – aber Vorstrafen in Deutschland wegen Insolvenzverschleppung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in Deutschland Schulden in Höhe von zusammen ca. € 750 000.

Ich bin in der jüngsten Vergangenheit zwei Male von verschiedenen deutschen Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt worden, jeweils wegen Insolvenzverschleppung.
Einmal zu 160 Tagessätzen, das andere Mal zu 210 Tagessätzen.
Daher meine Frage: Ist eine Privatinsolvenz in Irland in diesem Fall überhaupt sinnvoll, d.h. sind meine Vorstrafen dafür relevant (und verhindern die Restschuldbefreiung) bzw. wird man vom Insolvenzrichter in Irland nach solchen Vorstrafen gefragt ?

Mit freundlichen Grüßen
Roland Freund

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrter Herr Freund,

    die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz im Ausland, wie beispielsweise in Irland, zu beantragen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Vorstrafen wegen Insolvenzverschleppung können Einfluss auf Ihren Antrag und den Ausgang des Verfahrens haben. Ich empfehle, die rechtlichen Bedingungen in Irland genau zu prüfen, da diese von den deutschen Regelungen abweichen können.

    Im Rahmen des Insolvenzverfahrens kann es durchaus sein, dass ein Insolvenzrichter nach Ihrer strafrechtlichen Vergangenheit fragt. Die Angaben zu Ihren Vorstrafen sollten entsprechend wahrheitsgemäß gemacht werden. Inwieweit dies die Restschuldbefreiung gefährden könnte, hängt von der genauen Interpretation und Handhabung des Insolvenzrechts in Irland ab.

    Ich lege Ihnen nahe, eine spezialisierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die spezifischen Voraussetzungen und möglichen Folgen einer Insolvenz in Irland zu erörtern. Unsere Kanzlei bietet keine direkte Beratung zu Insolvenzverfahren in Irland an, aber unser Team kann Ihnen bei Fragen zum Thema Insolvenzrecht in Deutschland gerne weiterhelfen.

    Für eine eingehende Beratung zu Optionen im deutschen Insolvenzrecht können Sie unsere kostenfreie Erstberatung nutzen: Kostenfreie Erstberatung online reservieren

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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