Lohnpfändung bei Arbeitgeberwechsel und Lohnauszahlung im gleichen Monat

Guten Tag,

meine Lebensgefährtin befindet sich in der Insolvenz und das Gehaltskonto wird auf einen Betrag gepfändet / gekappt.Wegen Verhandlungen ist sie augenblicklich noch nicht in der Privatinsolvenz, es kommt aber wegen Zahlungsunfähigkeit irgendwann dazu. Auch muss noch Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz geklärt werden.
Nun zieht Sie zu mir und wechselt zum 1. August den Arbeitgeber.Ihr alter AG hat nun immer den zurückliegenden Monat am 15. des nächsten Monats ausgezahlt. Ihr neuer Arbeitgeber zahlt den Monat zum Ende des Monats aus. Das bedeutet, am 15.August bekommt Sie das Gehalt des alten AG vom Juli und am 28.August bekommt Sie vom neuen AG das Gehalt vom August.
Da die Pfändung immer einen ganzen Monat betrifft befürchtet Sie jetzt eine Kappung beider Gehälter auf ihre Pfändungsgrenze. Das bedeutet aber einen Verlust eines ganzen Gehaltes. Für Sie unrechtmäßig, nur weil die Auszahlungszeiträume sich einmalig in einem Monat befinden.

Wie ist hier die Rechtslage ? Muss man etwas tun, damit beide Gehälter extra behandelt werden ?

Danke

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wie Sie schon richtig sagen, bezieht sich der Pfändungsfreibetrag auf einen Kalendermonat. Wird der Pfändungsfreibetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag des darauffolgenden Monats um den unausgeschöpften Betrag des vorangegangen Monats. Das könnte in Ihrem Fall hilfreich sein. Ebenfalls hilfreich könnte es sein, wenn sich der Auszahlungszeitpunkt für das Monatsgehalt verändern ließe. Der Auszahlungszeitpunkt des Gehalts hängt von einem ggf. bestehenden Tarifvertrag oder in Ermangelung dessen vom Arbeitsvertrag ab. Womöglich kann eine abweichende Vereinbarung über den Auszahlungszeitpunkt eines der beiden Gehälter erzielt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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