Lohnpfändung vor Insolvenzeröffnung

Guten Tag,
ein privater Gläubiger hat mit einem Vollstreckungsbescheid eine Lohnpfändung bewirkt.
Seit 2 Monaten wird ihm der pfändbare Anteil meines Gehalts überwiesen.
Was ist, wenn ich nun Privatinsolvenz anmelde? Wird der Insolvenzverwalter dann das Geld dieser 2 Monate zurückfordern? Also im Hinblick auf Anfechtung und Rückschlagsperre? Und was passiert wenn erst in 2 Monaten das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Muss der Gläubiger dem Insolvenzverwalter immer 3 Monate zurückzahlen?

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