Hallo. Dürfen lottogewinne, z. B 6000 Euro in der whp behalten werden? Eröffnung war 2019,liebe Grüße
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2021-10-11 09:17:402021-10-11 09:17:40Lottogewinne in der whp
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
der Grund, weshalb Sie unterschiedliche Antworten gefunden haben, ist vermutlich, dass seit Oktober 2020 eine neue Fassung des Insolvenzrechts in Kraft ist. Laut Ihrer Angaben gilt aber für Ihr Verfahren weiterhin die alte Fassung, da das Verfahren vor Oktober 2020 beantragt wurde.
Demnach gilt: Lottogewinne in der Wohlverhaltensphase dürfen in voller Höhe behalten werden, sie fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
der Grund, weshalb Sie unterschiedliche Antworten gefunden haben, ist vermutlich, dass seit Oktober 2020 eine neue Fassung des Insolvenzrechts in Kraft ist. Laut Ihrer Angaben gilt aber für Ihr Verfahren weiterhin die alte Fassung, da das Verfahren vor Oktober 2020 beantragt wurde.
Demnach gilt: Lottogewinne in der Wohlverhaltensphase dürfen in voller Höhe behalten werden, sie fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht