1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es kommt maßgeblich auf den Umfang Ihrer Bezüge in der Gänze an. Sofern diese Ihre Pfändungsfreigrenze nicht übersteigen, wird keine Pfändung erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert