es kommt maßgeblich auf den Umfang Ihrer Bezüge in der Gänze an. Sofern diese Ihre Pfändungsfreigrenze nicht übersteigen, wird keine Pfändung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt maßgeblich auf den Umfang Ihrer Bezüge in der Gänze an. Sofern diese Ihre Pfändungsfreigrenze nicht übersteigen, wird keine Pfändung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt