Nebenberufliche Selbstständigkeit in der Privatinsolvenz

Guten Tag,
am 19.02.2025 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Zuvor war ich selbständig tätig, habe mein Gewerbe auf Anraten des Schuldnerberater abgemeldet, da es sich um private Schulden handelt.
Ich bin fast 60 Jahre alt und habe nun ein eine Teilzeitstelle gefunden, die ich zum 1. Mai antrete. In Absprache mit dem Insolvenzverwalter habe ich wieder ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, welches ich zunächst nur in den Abendstunden ausüben werde (ca. 3 Stunden die Woche). Eine Freigabe für das Gewerbe wurde erteilt. Mein Einkommen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.450€ netto pro Monat. Mein Ziel ist, das Gewerbe in den nächsten Monaten wieder aufzubauen, sodass ich nach dem Insolvenzverfahren von der Selbständigkeit meinen Lebensunterhalt wieder bestreiten kann.
Auf telefonische Nachfrage beim IV, wieviel ich ihm aus dem derzeitigen Einkommen abführen muss, bekam ich die Antwort: zur Zeit nichts, da ich noch keine ausreichenden Einnahmen hätte. Dieswürde sich erst ändern, wenn ich über das pfändbare Einkommen käme. Meine Befürchtung ist allerdings, dass mir ein fiktives Einkommen angerechnet wird und ich zum Jahresende einen nicht erwirtschafteten Betrag in die Insolvenzmasse zahlen muss.
Mein Bestreben ist zukünftig in Teilzeit angestellt zu bleiben, meine Selbstständigkeit aufzubauen und dann auch einen Beitrag abzuführen, welches die Differenz zum fiktiven Arbeitsverhältnis beträgt.
Nun meine Frage, stimmt die Aussage des IV oder habe ich zu befürchten, dass ich zum Jahresende in die Bredouille komme?
Herzlichen Dank für Ihre Zeit und die Möglichkeit hier mein Anliegen zu schildern.
Christine Scholz

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert