Obligenheitsverletzung

Guten Tag, mir ist im InsolvenzVerfahren Wohlverhaltensphase ein Fehler unter
Bin letztes Jahr im Juli umgezogen.Dem Treuhänder gemeldet dem Gericht leider nur per Mail. Jetzt hatte ich bei Gericht Antrag auf Verkürzung gestellt mit neuer Adresse. Darauf schickt Gericht Brief an meine alte Adresse da ich noch Briefankündigung per Mail hatte bemerkte ich den Fehler und teilte dem Gericht per Einschreiben die neue Adresse noch mal mit. Was kann das für Folgen haben? Ich bekomme dauerhaft Erwerbsminderungsrente und bin gesundheitlich nicht auf der Höhe und dachte mit der EMail ans Gericht wäre das mit dem Umzug erledigt

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Während der Wohlverhaltensphase eines Insolvenzverfahrens besteht für den Schuldner eine sogenannte Mitteilungs- und Offenbarungspflicht. Das bedeutet, dass er alle Veränderungen seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder mitteilen muss. Adressänderungen sollten auch im eigenen Interesse zeitnah gemeldet werden, Dies stellt sicher, dass alle relevanten Mitteilungen und Dokumente den Schuldner erreichen und vermeidet mögliche Verzögerungen oder Komplikationen im Insolvenzverfahren. Sie haben das aber ja offenbar nachgeholt.
    Beste Grüße

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