P-Konto erzwingen?

Hallo,
ich bin seit knapp 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Habe nach dem einreichen ein Konto bei der Sparkasse eröffnet und dem Berater mitgeteilt dass ich mich in der Insolvenz befinde.
Dieser hat sich für meine Offenheit bedankt und meinte wir machen ein normales Konto auf. Daraufhin habe ich die Überziehungsmöglichkeit auf 0 setzen lassen. Am vergangenem Di, wollte ich wie gewohnt an der Kasse mit Karte bezahlen und es ging nix. Auf anfrage bei der SPK konnte mir keiner eine Auskunft geben. Nachdem mich nun eine neue Beraterin habe,hat diese mein Konto gesperrt und meinte ich müsse es in ein P Konto umwandeln. Ist das so richtig? Ich habe in den Jahren keine weiteren Pfändungen gehabt und habe aktuel auch keine.
Meine Frage:
Kann mich die SPK zwingen ein P Konto zu machen nur weil sie sehen dass ich in der Insolvenz bin?
Vielen Dank schonmal.
Grüße

2 Kommentare
  1. Maier
    says:

    Vielen Dank für Ihnre Antwort. Hat mir sehr geholfen.
    Danke

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der erste Bankberater hatte Recht, ein P-Konto ist in der Insolvenz nicht unbedingt notwendig. Es erleichtert manche Dinge, beispielsweise dürfen Sie vor Beginn der Wohlverhaltensphase keine Ersparnisse auf dem Konto belassen. Dies regelt das P-Konto automatisch. Da aber während der Insolvenz keine Pfändungen durchgeführt werden dürfen, ist das P-Konto nicht unbedingt erforderlich. Sie können auch nicht dazu gezwungen werden, eines zu führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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