Corona-Soforthilfe und P-Konto

Im Rahmen der Corona-Soforthilfe-NRW wurden mir 9000,- Euro angewiesen, allerdings auf mein P-Konto. Zugleich hat meine Bank das Konto gekündigt, da es als Privatkonto geführt wurde. Da auch gewerbliches Einkommen erzielt wurde, sei die Bank lt AGB dazu berechtigt. Die Frage ist nun, darf die Bank die den Freibetrag übersteigende Summe an meine Gläubiger abführen? . Die meisten Kommentare im Internet bejahen dies.

Allerdings gibt es eine Entscheidung des LG Köln vom 23.4.2020 Az. 39 T 57/20
Hieraus geht hervor, dass die Soforthilfe unpfändbar ist. Was ist nun für mich zu tun?

Besten Dank.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich, somit ist eine eindeutige Antwort schwer zu geben. Sie haben die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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