Lohnnachzahlung und Arbeitslosengeld

Hallo,
ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase,
dennoch habe ich ein P-Konto da ein Gläubiger seine Pfändung nicht zurück gezogen hat, sondern nur ruhen hat lassen.
In diesem Monat Juli habe ich meinen Lohn bekommen, dazu noch das Arbeitslosengeld von dem Monat Mai und eine Nachzahlung von meinem letzten Arbeitgeber in höhe von ca. 1300 Euro.(nicht Pfändbar)
Das Problem ist, dass ich diesen Monat schon über meinen Freibetrag gekommen bin und die Bank mir jetzt 1800 Euro eingefroren hat.
Meine Frage ist, kann ich das P-Konto auflösen lassen von Bank und komm ich danach an mein gesamtes Geld ran oder
geht das nicht weil der Gläubiger die Pfändung nur ruhen lässt.
Wie komme ich an mein Geld ran ohne großartig Anwaltskosten zu bezahlen.
Für Eure Hilfe vielen Dank!

Bank zahlt nicht an Gläubiger aus

Lieber Rechtsanwalt,

Ich habe ein P-Konto.
Auf diesem sind seit bereits 10 Jahren mehrere Pfändungen.

Für den nächsten Gläubiger wäre genug Geld auf dem Konto um diesen bedienen zu können.
Die Bank teilt mir mit das Sie keine Zahlung vornehmen kann, aufgrund fehlender Kontoinformationen des Gläubigers.Ich soll doch bitte entsprechende Dokumente vorlegen.
Da die Pfändung bereits 10 Jahre alt ist, habe ich keinerlei Unterlagen mehr darüber, sogar der damalige Anwalt des Gläubigers ist bereits in Rente.Der Gläubiger ist Privatmann.

Ist das nicht die Aufgabe der Bank? Die Bank sollte doch grundlegend eine Pfüb dazu vorliegen haben.

Vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Gruß
+Frohe Ostertage
Jasmin

Pfändungsfreigrenze wird von meiner Bank ignoriert

Hallo und guten Tag,
ich habe ein P-Konto und 3 Unterhaltspflichtige Kinder. Ich habe mir letztes Jahr eine Bescheinigung von einer offiziellen Stelle (Rechtsanwaltskanzlei) ausfüllen lassen um meine Pfändungsfreigrenze entsprechend anpassen zu lassen. Doch meine Bank behaupten das der Betrag welches errechnet wurde irrelevant sei und die Hausinterne Berechnung zur Grundlage genommen wird.
Wie kann es sein das meine Bank dies ignoriert?

P-Konto Freibetrag

Guten Tag,und zwar bekomme ich in einem halben Jahr eine Abfindung plus einen Kinderbonus für meine zwei Kinder gezahlt.Ich besitze ein P-Konto,meine Frage ist nun ,kann ich trotz P-Konto komplett über den gesamten Betrag,also Abfindung +Bonus verfügen.Vielen Dank

Trotz Pfändungsfrei nur Freibetrag ?

Guten Tag zusammen,
gestern wurde mir bei meiner Bank (Sparkasse) erklärt, da ich ein P-Konto habe, ich auch nur den aktuellen Freibetrag zu verfügung habe, obwohl keine Pfändung auf meinem Konto vorliegt.
Die regelung habe sich angeblich anfang 2022 geändert. Ist das so korrekt ?
Danke im vorraus!!!!

Pfändungsschutz von Verhinderungspflegegeld

Hallo,
meine Mutter wohnt in einem von mir getrennten Haushalt. Sie erhält Pflegegeld von der Pflegekasse. Dies wird immer direkt auf mein P-Konto überwiesen. Normalerwiese komme ich mit meinem Freibetrag aus und es wird kein Geld gepfändet. Jetzt hat meine Mutter Verhinderungspflege beantragt und diese wurde auch auf mein Konto überwiesen. Das war erst mal kein Problem, aber jetzt habe ich Mitte des Monats das Kindergeld für 2 Kinder überwiesen bekommen und das zahlt die Bank mir jetzt nicht aus. Ist das korrekt? Kann das Verhinderungspflegegeld, was eigentlich für meine Mutter ist, auf meinem Konto frei gegeben werden?
Karl

Nebenkostenabrechnung-Gutschrift

Guten Tag, ich habe hier viele Fragen vorab gelesen aber nichts dabei womit meine Frage beantwortet wäre. Ich bin in Privatinsolvenz, Rentnerin und meine Rente von 850,00 & 72,00€Wohngeld liegen unterm Freibetrag. PR -Konto vorhanden. Ich bekomme eine Gutschrift von meiner Nebenkostenzahlung zurück. 140,00€ Die Wohnungsverwaltung zahlt mir das Geld nicht aus weil ich in Insolvenz bin, Aussage der Wohnungsverwaltung. Das Geld befindet sich immer noch beim Vermieter. Habe 2x meine Anwältin angeschrieben aber keine Anzwort erhalten.Das geht nun seit Ende Septeber so. Es ist ja kein Zusatzeinkommen. Können Sie mir bitte einen Rat geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit Gruß

Geld ansparen während der Privatinsolvenz / Krypto

Hallo,

ich bin mit Hilfe von Ihnen seit 3 Monaten in der Privatinsolvenz.
Ich möchte natürlich ein wenig ansparen um nach der Privatinsolvenz ein kleines Startkapital in ein neues Leben zu haben.
Laut Insolvenzregeln darf man theoretisch auf dem P-Konto kein Geld ansparen, da es sonst gepfändet wird. Ich könnte es also theoretisch abheben und in eine Spardose packen.
Ich habe allerdings großes Interesse am Anlegen in Kryptowährung um eine höhere Rendite zu erzielen, die mir eine Bank bieten könnte.

Hier meine eigentliche Frage:

Ist meine Insolvenz gefährdet, wenn mein Insolvenzverwalter auf meinen Kontoauszügen eine Abbuchung von einem Kryptoanbieter wie Coinbase oder Binance sieht?
Und wie verändert sich der Sachverhalt wenn das Kryptokonto einem Familienangehörigen gehört und nicht mir? In jedem Fall steht auf dem Auszug kein Name des eigentlichen Kryptokontoinhabers.

Und angenommen, dass obige stellt kein Problem dar und ich hebe meine Ersparnisse ab und gebe sie in meiner Steuererklärung an, kann meine Restschuldbefreiung rückwirkend aufgehoben werden?

Tut mir Leid für die lange Frage.

Beste Grüße und eine angenehme Woche.

P-Konto-Bescheinigung

Hallo,
kurze Frage:
entstehen mir Kosten bei der Zusendung einer P-Konto-Bescheinigung?

Girokonto und Gehaltpfändung

Sehr geehrtes Team,
am 08.06.21 wurde meine Insolvenzeröffnet und bis 08.07. besaß ich eine P-Konto, ich ließ am 08.07.21 die P-Schutz aufheben mit der Gewissheit dass die Gläubiger nur bis zum Insolvenzeröffnung meine Girokonto pfänden konnten, danach dürfen sie nicht mehr. Nur der Insolvenzverwalter darf über meine Insolvenzmasse verfügen. Allerdings mein Rechtsbeistand meinte zu mir vor Insolvenzeröffnung dass der Insolvenzverwalter nur mein Gehalt pfänden wird und ich dachte dass ich über den unpfändbaren Rest meines Gehalts frei verfügen kann.
Ich verdiene Netto (Gehalt ohne Zuschläge, mit Zuschlägen ca. 2300€ Netto, Zuschläge sind nicht pfändbar, oder liege Ich da etwa wieder Falsch) ca. 1960€, von der Summe der pfändbare Betrag beträgt ca. 520€, also ich dachte ich habe zur Verfügung inkl. Zuschläge ca. 1800€ über die gesamte Insolvenzdauer von 3 Jahren. Am Tag des Aufhebens meiner P-Schutzkonto hatte ich noch ca. 500€ zur Verfügung und plötzlich konnte ich über das Geld nicht verfügen, erst an dem Tag habe ich erfahren dass mein Insolvenzverwalter außer mein Gehalt was ich wusste auch meine Girokonto gepfändet hat was ich nicht wusste. Jetzt habe ich erfahren dass mir monatlich nur ca. 1250€ monatlich zusteht.
Meine Frage, werden mir über die gesamte 3-Jährige Insolvenzdauer monatlich nur die 1250€ zur Verfügung stehen ?
Hätte ich das gewusst dann hätte ich meinen Gläubigern beim Einigungsversuch nicht 600€ Angeboten, was die natürlich abgelehnt haben, sondern 1000€.
Vielleicht hätten sie mein Angebot zugestimmt.
Es hätte für mich keine Rolle gespielt wenn ich das wusste dass ich zum Schluss nur mit 1250€ über die 3 Jahre monatlich auskommen muss.
Tollen Anwalt habe ich mir ausgesucht, eigentlich unvorstellbar dass er mir das nicht gesagt hat, oder ?
Vielen Dank voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Piotroski