P-Konto Freibetrag

Guten Tag,und zwar bekomme ich in einem halben Jahr eine Abfindung plus einen Kinderbonus für meine zwei Kinder gezahlt.Ich besitze ein P-Konto,meine Frage ist nun ,kann ich trotz P-Konto komplett über den gesamten Betrag,also Abfindung +Bonus verfügen.Vielen Dank

Trotz Pfändungsfrei nur Freibetrag ?

Guten Tag zusammen,
gestern wurde mir bei meiner Bank (Sparkasse) erklärt, da ich ein P-Konto habe, ich auch nur den aktuellen Freibetrag zu verfügung habe, obwohl keine Pfändung auf meinem Konto vorliegt.
Die regelung habe sich angeblich anfang 2022 geändert. Ist das so korrekt ?
Danke im vorraus!!!!

Pfändungsschutz von Verhinderungspflegegeld

Hallo,
meine Mutter wohnt in einem von mir getrennten Haushalt. Sie erhält Pflegegeld von der Pflegekasse. Dies wird immer direkt auf mein P-Konto überwiesen. Normalerwiese komme ich mit meinem Freibetrag aus und es wird kein Geld gepfändet. Jetzt hat meine Mutter Verhinderungspflege beantragt und diese wurde auch auf mein Konto überwiesen. Das war erst mal kein Problem, aber jetzt habe ich Mitte des Monats das Kindergeld für 2 Kinder überwiesen bekommen und das zahlt die Bank mir jetzt nicht aus. Ist das korrekt? Kann das Verhinderungspflegegeld, was eigentlich für meine Mutter ist, auf meinem Konto frei gegeben werden?
Karl

Nebenkostenabrechnung-Gutschrift

Guten Tag, ich habe hier viele Fragen vorab gelesen aber nichts dabei womit meine Frage beantwortet wäre. Ich bin in Privatinsolvenz, Rentnerin und meine Rente von 850,00 & 72,00€Wohngeld liegen unterm Freibetrag. PR -Konto vorhanden. Ich bekomme eine Gutschrift von meiner Nebenkostenzahlung zurück. 140,00€ Die Wohnungsverwaltung zahlt mir das Geld nicht aus weil ich in Insolvenz bin, Aussage der Wohnungsverwaltung. Das Geld befindet sich immer noch beim Vermieter. Habe 2x meine Anwältin angeschrieben aber keine Anzwort erhalten.Das geht nun seit Ende Septeber so. Es ist ja kein Zusatzeinkommen. Können Sie mir bitte einen Rat geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit Gruß

Geld ansparen während der Privatinsolvenz / Krypto

Hallo,

ich bin mit Hilfe von Ihnen seit 3 Monaten in der Privatinsolvenz.
Ich möchte natürlich ein wenig ansparen um nach der Privatinsolvenz ein kleines Startkapital in ein neues Leben zu haben.
Laut Insolvenzregeln darf man theoretisch auf dem P-Konto kein Geld ansparen, da es sonst gepfändet wird. Ich könnte es also theoretisch abheben und in eine Spardose packen.
Ich habe allerdings großes Interesse am Anlegen in Kryptowährung um eine höhere Rendite zu erzielen, die mir eine Bank bieten könnte.

Hier meine eigentliche Frage:

Ist meine Insolvenz gefährdet, wenn mein Insolvenzverwalter auf meinen Kontoauszügen eine Abbuchung von einem Kryptoanbieter wie Coinbase oder Binance sieht?
Und wie verändert sich der Sachverhalt wenn das Kryptokonto einem Familienangehörigen gehört und nicht mir? In jedem Fall steht auf dem Auszug kein Name des eigentlichen Kryptokontoinhabers.

Und angenommen, dass obige stellt kein Problem dar und ich hebe meine Ersparnisse ab und gebe sie in meiner Steuererklärung an, kann meine Restschuldbefreiung rückwirkend aufgehoben werden?

Tut mir Leid für die lange Frage.

Beste Grüße und eine angenehme Woche.

P-Konto-Bescheinigung

Hallo,
kurze Frage:
entstehen mir Kosten bei der Zusendung einer P-Konto-Bescheinigung?

Girokonto und Gehaltpfändung

Sehr geehrtes Team,
am 08.06.21 wurde meine Insolvenzeröffnet und bis 08.07. besaß ich eine P-Konto, ich ließ am 08.07.21 die P-Schutz aufheben mit der Gewissheit dass die Gläubiger nur bis zum Insolvenzeröffnung meine Girokonto pfänden konnten, danach dürfen sie nicht mehr. Nur der Insolvenzverwalter darf über meine Insolvenzmasse verfügen. Allerdings mein Rechtsbeistand meinte zu mir vor Insolvenzeröffnung dass der Insolvenzverwalter nur mein Gehalt pfänden wird und ich dachte dass ich über den unpfändbaren Rest meines Gehalts frei verfügen kann.
Ich verdiene Netto (Gehalt ohne Zuschläge, mit Zuschlägen ca. 2300€ Netto, Zuschläge sind nicht pfändbar, oder liege Ich da etwa wieder Falsch) ca. 1960€, von der Summe der pfändbare Betrag beträgt ca. 520€, also ich dachte ich habe zur Verfügung inkl. Zuschläge ca. 1800€ über die gesamte Insolvenzdauer von 3 Jahren. Am Tag des Aufhebens meiner P-Schutzkonto hatte ich noch ca. 500€ zur Verfügung und plötzlich konnte ich über das Geld nicht verfügen, erst an dem Tag habe ich erfahren dass mein Insolvenzverwalter außer mein Gehalt was ich wusste auch meine Girokonto gepfändet hat was ich nicht wusste. Jetzt habe ich erfahren dass mir monatlich nur ca. 1250€ monatlich zusteht.
Meine Frage, werden mir über die gesamte 3-Jährige Insolvenzdauer monatlich nur die 1250€ zur Verfügung stehen ?
Hätte ich das gewusst dann hätte ich meinen Gläubigern beim Einigungsversuch nicht 600€ Angeboten, was die natürlich abgelehnt haben, sondern 1000€.
Vielleicht hätten sie mein Angebot zugestimmt.
Es hätte für mich keine Rolle gespielt wenn ich das wusste dass ich zum Schluss nur mit 1250€ über die 3 Jahre monatlich auskommen muss.
Tollen Anwalt habe ich mir ausgesucht, eigentlich unvorstellbar dass er mir das nicht gesagt hat, oder ?
Vielen Dank voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Piotroski

Konten

Guten Tag,
ich habe neben meinem P-Konto ein weiteres Konto. Ich habe die Eigenauskunft-SCHUFA für mich abgefragt. Dort steht lediglich mein P-Konto aufgelistet, das 2. Konto
(Guthabenkonto) nicht. Kann ich davon ausgehen, dass das 2. Konto auf Antrag eines Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher sozusagen auch nicht bei BA-FI gelistet ist und ich es bei einer Vermögensaustellung nicht angebn müßte?

Guthaben auf P-Konto

Hallo,

in Vorbereitung einer privaten Insolvenz möchte ich mir ein P-Konto zulegen. Bisher wickelte meine Frau meine Zahlungen für mich über ihr Konto ab.

Selbst verfüg ich über unregelmäßige Einkünfte.

Kann ich auf dem P-Konto einmalig 1.000,00 EUR einzahlen und diese über mehrere Monate “häppchenweise” ausgeben, oder muss ich spätestens am Ende des zweiten Monats die 1000,00 EUR ausgegeben haben um das der dann noch verbleibende Betrag nicht abgeführt wird?

Oder anders gefragt, könnte ich bei Eröffnung des Kontos 1.000,00 EUR auf das Konto einzahlen und diese bis zum “Sankt Nimmerleinstag” auf diesem Konto belassen, ohne das diese abgeführt werden, wenn kein frisches Geld dazu kommt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße……..

P-Schutz

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Monat 6 dieses Jahres befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
Monatlich wird mein pfändbares Einkommen vom Lohn abgetreten.
Jedoch habe ich noch alte Pfändungen auf meinem P-Schutz Konto,
weshalb ich trotzdem keine freie Verfügung über mein Konto habe.
Das “eingefrorene ” Geld hat sich schon ordentlich angestaut.
Meine Insolvenzverwaltung scheint trotz mehrfacher nachfrage es nicht wirklich zu interessieren.

Wie kann ich hier am Besten vorgehen?
An die Gläubiger abtreten darf ich ja auch nicht…
Ist es denn erlaubt? Im Endeffekt findet ja eine Doppelpfändung statt…