Lohnnachzahlung und Arbeitslosengeld

Hallo,
ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltensphase,
dennoch habe ich ein P-Konto da ein Gläubiger seine Pfändung nicht zurück gezogen hat, sondern nur ruhen hat lassen.
In diesem Monat Juli habe ich meinen Lohn bekommen, dazu noch das Arbeitslosengeld von dem Monat Mai und eine Nachzahlung von meinem letzten Arbeitgeber in höhe von ca. 1300 Euro.(nicht Pfändbar)
Das Problem ist, dass ich diesen Monat schon über meinen Freibetrag gekommen bin und die Bank mir jetzt 1800 Euro eingefroren hat.
Meine Frage ist, kann ich das P-Konto auflösen lassen von Bank und komm ich danach an mein gesamtes Geld ran oder
geht das nicht weil der Gläubiger die Pfändung nur ruhen lässt.
Wie komme ich an mein Geld ran ohne großartig Anwaltskosten zu bezahlen.
Für Eure Hilfe vielen Dank!

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    normalerweise sollte man sein P-Konto erst in ein normales Konto umwandeln lassen, wenn alle Schulden bezahlt sind oder keine Pfändung mehr bestehen.

    In der Wohlverhaltensphase darf zwar der Insolvenzverwalter das Konto nicht mehr pfänden. Allerdings ist auch jetzt noch zu beachten, dass keine Pfändungen mehr auf dem P-Konto sind.
    Beste Grüße

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