P-Konto Freibetrag

Guten Tag,und zwar bekomme ich in einem halben Jahr eine Abfindung plus einen Kinderbonus für meine zwei Kinder gezahlt.Ich besitze ein P-Konto,meine Frage ist nun ,kann ich trotz P-Konto komplett über den gesamten Betrag,also Abfindung +Bonus verfügen.Vielen Dank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Abfindungen sind grundsätzlich pfändbar. Der Kinderbonus dagegen nicht. Auch wenn durch ihn der Freibetrag auf dem P-Konto überschritten wird. Sie sollten sich eine P-Konto Bescheinigung ausstellen lassen.
    Beste Grüße

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