Pfändugsfreibetrag

Nach meiner Gehaltspfändung habe ich meinen Pfändungsfreibetrag von 1500 Euro auf mein Bankkonto bekommen. Laut Pfändungstabelle steht mir dieser Betrag zu .
Die Bank lässt mich aber nur über 1330 Euro, den Mindestbetrag verfügen. Laut Bank stehen mir nur 1330 Euro zu. Die Pfändungstabelle sagt aber was anderes. Wie komme ich den nun an mein Geld ? Für euere Hilfe bin ich sehr dankbar.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Viele Mandanten fragen uns, wo der Unterschied zwischen dem Freibetrag laut Pfändungstabelle und dem Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto liegt. Denn es kommt in der Praxis häufig vor, dass der Schutz des P-Kontos mit den Zahlen aus der Pfändungstabelle nicht übereinstimmt.

    Die Pfändungstabelle berücksichtigt z.B. die Anzahl der Unterhaltspflichten und auch die Höhe des Einkommens. Das P-Konto soll einen besonders schnellen Schutz vor Kontopfändung ermöglichen. Im Gegensatz zur Pfändungstabelle legen hier starre Grenzen den unpfändbaren Betrag fest. Diese Grenzen können schnell berechnet werden. Auf diese Weise wird ein effektiver Mindestschutz ermöglicht. Die Bank – die das P-Konto führt – kann die Höhe des Einkommens oder unpfändbare Bestandteile, wie beispielsweise Zuschläge, nicht monatlich überprüfen. Die starren Freibeträge ermöglichen es der Bank, das P-Konto ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand zu führen. Die Bank ist auf die vereinfachte P-Konto Bescheinigung angewiesen. Ein Bankmitarbeiter müsste sonst jeden Monat manuell den Gehaltseingang prüfen.
    Beste Grüße

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