Pfändungsfreibetrag

Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Privatinsolvenz.

Ich befinde mich seit einem Jahr in einer Privatinsolvenz. Mein Arbeitgeber hat monatlich meinen Lohn der über meiner Pfändungsfreigrenze ist an meinen Treuhänder überwiesen. Mein Treuhänder hatte mit einem Bescheid zu Beginn der Privatinsolvenz gerichtlich bewirkt das meine Ehemann nicht mehr als Unterhaltspflichtige Person anerkannt wurde. Sodass ich nur die normale Pfändungsfreigrenze hatte.

Nun hat das Gericht meinen Antrag stattgegeben, das mein Ehemann mir wieder als Unterhaltspflichtige Person anerkannt wird und meine Pfändungsfreigrenze um 300 Euro erhöht wird. Diese Beschluss ist für 3 Monate, ab Antrag rückwirkend.
Meinem Arbeitgeber und dem Treuhänder ist dieser Beschluss zugestellt worden.

Meine Frage ist nun : Was ist mit dem abgetreten Anteil meines Lohns der letzten 3 Monate die schon an meinen Treuhänder von Seiten meines Arbeitgebers überwiesen wurde???
Da der Beschluss rückwirkend zum Anfang Juli erwirkt ist müsste mir ja auch rückwirkend bis jetzt das Geld zustehen, welches aber meinem Treuhänder schon hat.

Von wo bekomme ich jetzt dem Betrag ?
Muss der Treuhänder da Geld zurückzahlen?
Es ist ja schon bei Ihm und mir rückwirkend zugesprochen.

Danke für Hilfe, da ich nun gar nicht weiss wo oder wer den zuviel angetreten Lohn zurückweisen.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Mitarbeiter/in der auf Insolvenzrecht spezialisierten KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen.

    Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung anbieten. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Zu Ihrer Frage: Da der Beschluss rückwirkend zum Anfang Juli erwirkt ist und Ihr Ehemann Ihnen wieder als Unterhaltspflichtige Person anerkannt wird, steht Ihnen rückwirkend bis zum Anfang Juli eine erhöhte Pfändungsfreigrenze zu. Dies bedeutet, dass Sie für die letzten 3 Monate einen höheren Freibetrag hatten und somit eventuell zu viel gepfändet wurde. Es ist nun Aufgabe Ihres Treuhänders, die zu viel gepfändeten Beträge zu ermitteln und Ihnen auszuzahlen.

    Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend mit Ihrem Treuhänder in Verbindung zu setzen und ihn darauf hinzuweisen, dass Ihnen rückwirkend ein höherer Pfändungsfreibetrag zusteht. Ihr Treuhänder wird die zu viel gepfändeten Beträge ermitteln und Ihnen entsprechend auszahlen.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine umfassende Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne in einer kostenfreien Erstberatung zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliche Gewähr erfolgt.

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