Pfändungsfreibetrag / Erhöhung

Guten Abend,
ich bin Vater einer volljährigen Tochter in Erstausbildung ( Studium). Aufgrund der vergangenen beruflichen Situation besitze ich ein P-Konto. Meine finanzielle Situation hat sich über die Jahre deutlich gebessert und meiner Tochter – die kein Bafög bezieht (wurde abgelehnt) – bezahle ich seit Studiumsbeginn vor 2 Jahren 400 Euro Unterhalt.
Jetzt haben mich die Geister der Vergangenheit eingeholt und mein Konto wurde gepfändet.
Meine Frage ist, wie kann ich erreichen, dass der Pfändungsfreibetrag ( derzeit 1252 Euro) erhöht wird ?
Reicht dazu eine P-Konto-Bescheinigung und wenn ja, welche Unterlagen / Nachweise werden dafür benötigt ?

Vielen Dank
Uwe E.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr E.,

    eine P-Konto-Bescheinigung erhöht z.B. den Grundpfändungsfreibetrag, wenn hierauf Unterhaltsverpflichtungen, wie etwa die gegenüber Ihrer Tochter bescheinigt sind. Wir stellen für die P-Konto-Bescheinigung derzeit 19,99 Euro in Rechnung. Wir benötigen hierzu Ihren Namen, Ihre Anschrift, die IBAN sowie die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, ggf. Geburtsdaten der Kinder und die Information, ob Sie Kindergeld oder weitere unpfändbare Beträge erhalten. Senden Sie dies bei Interesse an p-konto@anwalt-kg.de

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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