Privat Insolvenz Außergerichtlicher Vergleich neue Forderung

Guten Tag ,

weiss jemand bei ihnen wie es sich gestaltet, wenn man einen Außergerichtlichen Vergleich vom 01.06.2023 inzwischen hat,

“Die Gläubiger die bis dahin bekannt waren wurden aufgenommen, und sich nun nochmals andere Kosten/Gläubiger gemeldet haben, die nicht in der Außergerichtlichen Tabelle mit drinne standen?

Die Privatinsolvenz wurde noch nicht beantragt, sollte eigentlich alsbald bei AG eingereicht werden.

Nun gibt es noch 2 weitere Gläubiger die nicht mit in der Tabelle aus dem Außergerichtlichen Vergleich aufgeführt wurden, also auch nicht angeschrieben wurden.

Reicht es die Tabelle nochmal selbst zu ergänzen oder den noch nicht erwähnten Gläubigern einfach später mitzuteilen, das die Privatinsolvenz eröffnet wurde?

Haben sie bereits mit Erfahrung?

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    Sollten im Vorfeld des Insolvenzverfahrens nicht alle Gläubiger ermittelt worden sein, kann es passieren, dass sich ein Gläubiger im Insolvenzverfahren an Sie wendet und Sie zur geschuldeten Zahlung auffordert. Sie sollten den Gläubiger unverzüglich bei Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder angeben. Sie können dies grundsätzlich bis zum Schlusstermin machen. Der Gläubiger wird dann noch in das Gläubigerverzeichnis aufgenommen.
    Beste Grüße

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