1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Krisst,

    auch wenn dies nicht zu einer Pfändbarkeit führt, sollten Sie den Insolvenzverwalter stets über erhöhte Bezüge informieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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