Löschung bei UG mit Vermögen

Hallo, ich habe eine UG, die ich nicht mehr benötige und auflösen möchte. Diese UG hat keinen Geschäftsbetrieb seit Mitte 2016. Das Vermögen, welches sie hat sind 500 EUR Stammkapital sowie eine Kapitalrücklage, da die UG jedes Jahr 1/4 ihres Gewinns zurücklegen muss, bis sie 25.000 EUR erreicht. Hier dürfte sie in Summe unter den 25.000 EUR sein, genaue Zahlen kenne ich leider noch nicht. Darüberhinaus hat sie AV in Höhe von ca. 100 EUR zu Ende 2018. Schulden hat sie keine, außer einer Umsatzsteuerzahlung max. 2000 EUR für 2017, die in den nächsten Tagen erledigt sein sollte. Ist eine Auflösung möglich? Benötigen Sie weitere DAten?
Danke und viele Grüße
Tom

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank für ihr Interesse.

    Für die Auflösung einer UG muss zuallererst Vermögenslosigkeit vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft weniger als 100 € Kapital auf dem Konto hat, es keine Forderungen oder Schulden gibt und alle Steuerzahlungen getätigt wurden. In Ihrem Fall kommt es darauf an, wie groß das tatsächliche momentane Vermögen Ihrer Gesellschaft ist. Gerne können wir Sie ausführlich zur Beendung Ihrer Gesellschaft beraten.
    Rufen Sie uns dafür einfach für eine kostenlose Erstberatung an, oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir einen Telefontermin ausmachen können.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Andre Kraus

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