Privatinsolvenz
Sehr geehrter Herr Kraus,
Meine Frage ist:
ich bin mit Beschluß vom 10.02.2021 in der Privatinsolvents. Nun bekam ich meine Betriebskostenabrechnung mit Guthaben von 142,37€.
Darf meine Insolvenzverwalterin dieses Guthaben mir nehmen.
Ich beziehe keinerlei Sozialbezüge.
Für eine zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen.
Astrid
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine Nebenkostenerstattung ist leider grundsätzlich pfändbar. Ausnahmen gelten nur für Empfänger von ALG II/ Harz IV, falls die Erstattung im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindern würde.
Beste Grüße