Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
Meine Frage ist:
ich bin mit Beschluß vom 10.02.2021 in der Privatinsolvents. Nun bekam ich meine Betriebskostenabrechnung mit Guthaben von 142,37€.
Darf meine Insolvenzverwalterin dieses Guthaben mir nehmen.
Ich beziehe keinerlei Sozialbezüge.
Für eine zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen.
Astrid

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    eine Nebenkosten­erstattung ist leider grundsätzlich pfändbar. Ausnahmen gelten nur für Empfänger von ALG II/ Harz IV, falls die Erstattung im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindern würde.
    Beste Grüße

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