1. Pfändung Krankengeld. 2 ab wann in der Wohlverhaltensphase ?

Hallo,
ich befinde mich seit seit Mai 2021 in der Privatinsolvenz und mein Gehalt wird regelmäßig gepfändet.
Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse :-(.

Ich hätte 2 Fragen.

1: Ich bekomme seit 1 1/2 Monaten Krankengeld. Die Krankenkasse pfändet auf Grundlage der vollen monatlichen KG Zahlung von ca. 1600 EUR obwohl ich in einem Monat nur für 12 Tage ca. 640 Euro und im März für 31 Tage 1600,- Euro bekommen habe. Ist das rechtens.?
Die Sparkasse gibt jedes Mal den Betrag nicht frei, obwohl der ISW sie benachrichtigt, ich muss jedes Mal hinterherlaufen, den Verwalter anschreiben 1–2 mal bis sich was tut und das Geld freigegeben wird, stehe ich jedes Mal ohne Geld da, sehr lange.
Würde mich gerne mal über den Verwalter beschweren, weil er nichts oder nur nach langen schreiben tätig wird. Aber wo?
Ich fange demnächst einen neuen Job an und der Verwalter hat schon gegen meinen Willen den neuen AG angeschrieben, obwohl ich deswegen fast den Job nicht bekommen hätte :-( jetzt habe ich angst das es wieder wochenlang dauert bis mein Gehalt auf dem Konto freigegeben wird, obwohl bereits gepfändet ist.

Die zweite Frage, die sich mir stellt ?

Ab wann kann ich wieder ein Guthaben auf meinem Konto aufbauen?
Das ist dann doch die Wohlverhaltensphase? Ich bekomme von Verw keine Informationen.
Würde so gerne die Sparkasse verlassen, bekomme aber nirgends ein neues Girokonto.

Vielen Dank für Ihrer Hilfe erst mal.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in

    Krankengeld kann zwar wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Natürlich aber nur der Betrag, den Sie auch tatsächlich bekommen haben. Auch sind insgesamt die Pfändungsfreigrenzen zu beachten

    In der Wohlverhaltensphase ist der pfändbare Einkommens-Teil weiterhin pfändbar. Aus dem unpfändbaren Einkommen darf der Schuldner nun aber wieder Vermögen aufbauen.

    Sie haben seit einer Gesetzesänderung 2021 grundsätzlich jederzeit das Recht, von Ihrer Bank die Rückumwandlung des P-Kontos in ein normales Konto zu verlangen. Im Einzelfall muss man aber schauen, ob dies sinnvoll ist, denn das P-Konto schützt Ihr Guthaben ja in einem gewissen Maß vor der Pfändung.

    Beste Grüße

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