2 Insolvenz
Schönen guten Abend ich hätte eine Frage ändert sich ab Oktober auch an der Zeit eine zweite Insolvenz ist das immer noch bei zehn Jahre ich habe sehr große finanzielle Probleme meine erste Insolvenz war 2012 zu Ende da war die Restschuldbefreiung. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
bei bereits abgeschlossenen Verfahren wird sich nichts ändern. Die Sperrfrist bzw. Wartezeit bis zu einem erneuten Antrag auf Restschuldbefreiung beträgt zehn Jahre.
Für Insolvenzen, die nach der neuen Regel bereits nach drei Jahren abgeschlossen wurden, wird die Wartefrist nunmehr elf Jahre betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht