Abzug von Kindergeld
Hallo Heer Kraus,familie man,frau und zwei kinderen ich verdiene 1900 euro pro monat,frau hat keine einkommen und bekome 360 euro Kindergeld.Im Falle der privatenInsolvenz können Sie mir das Kindergeld abziehen und wieviel geld muss uns für das Leben für vier Personen bleiben ?? Im vorraus danke.
Hallo,
bei Ihnen sind nur 7 Euro pfändbar. Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen in der Insolvenz nahezu komplett behalten dürfen. Das Kindergeld ist unpfändbar.
Zu den Pfändungsgrenzen können Sie hier mehr nachlesen: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/insolvenztabelle-so-wenden-tabelle-richtig-an/
Rufen Sie uns gerne kostenfrei an, damit wir Ihre Situation ausführlich besprechen können.
Mit besten Grüßen
V. Ghendler