Anfrage

Hallo,
ich habe eine Frage zur Privatinsolvenz: Falls ich keinen Beratungsschein bekomme, kann man UNGEFÄHR sagen, wie hoch die Kosten dann wären (von Ihnen und vielleicht Gericht) bei einer Schuldensumme von 40000,- bei Jemandem und ca 80000 bei einem Andren. Ich selbst bin Frührentner und habe ein Nettoeinkommen von etwa 1180,- (verheiratet, keine eigenen Kinder).
Und noch eine letzte Frage: würde ich bei Ihnen Alles online machen, oder sollte ich nach Köln kommen. Ich bin zwar Rheinländer aus Sechtem (zwischen Bonn und Köln), lebe aber nun in Niedersachsen.
Dankeschön
Peter Hardrath

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Hardrath,

    wir veranschlagen für unsere Dienstleistungen Festpreise. Deren genauen Umfang können Sie, abhängig von der Anzahl Ihrer Gläubiger, unter folgendem Link ermitteln:

    http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/kosten/

    Zur Klärung Ihrer Frage bzgl. der Gerichts- bzw. Insolvenzverwalterkosten empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/privatinsolvenz-kosten-und-kosten-des-gesamten-insolvenzverfahrens/

    Sollte sich Ihr Sachverhalt als juristisch weniger komplex darstellen, ist eine Betreuung per Telefon, Mail und Post selbstverständlich möglich. Gerne bieten wir Ihnen ein erstes, kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch an. Im Rahmen unseres Telefonates können wir Ihre Fragen nochmals näher erörtern.

    Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat.

    0221 – 6777 00 55

    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler

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