Anwaltskosten nach Prozess in der Wohlverhaltensphase

Ich wurde zu unrecht einer Straftat bezichtigt und von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Ich holte mir anwaltliche Hilfe. Dieser Anwalt hatte Kenntnis von meiner Privatinsolvenz. Die gewährte Prozesskostenhilfe wurde gegen eine 16 Jahre zurückliegende Forderung des Finanzamtes aufgerechnet. Dadurch erhielt der Anwalt sein Geld nicht. Seine Forderung schickte er an mich. Ich setzte ihn in Kenntnis, dass ich dieses Geld für ihn von meiner kleinen Rente nicht aufbringen kann. Darauf halbierte er seine Forderung, teilte diese in Raten auf und legte den Termin für die erste Rate auf ca. drei Wochen fest. Als Klausel legte er fest, dass bei Nichteinhaltung der Frist die Vereinbarung erlischt Da ich die Vereinbarung nicht einhalten konnte war beim Gereicht nach zwei Wochen schon der Antrag für den Mahnbescheid gestellt.
Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten? Von den Forderungen des Finanzamtes hatte ich keine Ahnung. Ich war der Meinung, dass diese mit eingetragen waren. Macht ein Widerspruch Sinn? Seine Forderung ist in gewisser Weise ja richtig. Ich weis nicht wie ich es richtig machen soll.
Ich bedanke mich für Ihre Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichem Gruß
G.

1 Antwort
  1. Rewi
    says:

    Hallo Waldhof,

    ich würde ihn in Raten bezahlen – schließlich hat er was für sein Geld getan. Wenn du zu dem Zeitpunkt bereits in der Insolvenz warst, dann wird er sich das Geld noch holen können, weil sein Honorar eine Neuschuld ist. Wenn nicht, könnte es für dich unangenehm wegen der Restschuldbefreiung werden, weil man in der Schuldensituation keine weiteren Schulden machen darf.

    Grüße REWI

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