Arbeitslosengeld 2

Was muss ich von mein Hartz 4 abdrücken wenn ich Privatinsolvens beantrage?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es ist gesetzlich festgesetzt, welche Beträge im Insolvenzverfahren an Ihre Gläubiger auszukehren sind. Bis zur Pfändungsfreigrenze von 1074,00 € ist Ihr Einkommen unpfändbar, so auch Bezüge wie Hartz IV.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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