es ist gesetzlich festgesetzt, welche Beträge im Insolvenzverfahren an Ihre Gläubiger auszukehren sind. Bis zur Pfändungsfreigrenze von 1074,00 € ist Ihr Einkommen unpfändbar, so auch Bezüge wie Hartz IV.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
es ist gesetzlich festgesetzt, welche Beträge im Insolvenzverfahren an Ihre Gläubiger auszukehren sind. Bis zur Pfändungsfreigrenze von 1074,00 € ist Ihr Einkommen unpfändbar, so auch Bezüge wie Hartz IV.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt