Aufbewahrung der Insolvenzunterlagen

Guten Tag,
meine Frage ist, wielange sollte man nach der Restschuldbefreiung seine gesamten Insolvenzunterlagen ( Schriftverkehr mit dem Gericht, Treuhänder, Gläubigern usw.) aufbewahren. Oder kann dann alles vernichtet werden. Was ist ratsam? Danke für ihre Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    da bis zu ein Jahr nach Erteilter Restschuldbefreiung ein Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung durch Gläubiger gestellt werden kann, ist es ratsam, die Korrespondenz mit den Gläubigern und dem Treuhänder zumindest so lange aufzubewahren.
    Die Mitteilung des Amtsgerichts über die erteilte Restschuldbefreiung sollte noch deutlich länger aufbewahrt werden, zum Beispiel falls sich noch vergessene Gläubiger melden sollten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert