Auskunftspflicht gegenüber Insolvenzverwalter

Ich befinde mich seitdem 05.02.2020 im Privatinsolvenzverfahren. Nun schreibt mich meine Insolvenzverwalterin an mit der Bitte um eine Bestätigung das ich seitdem Jahr 2012 meine Miete immer bezahlt habe. Warum soll ich ihr das bestätigen ? Sie hat doch nur Rechte auf eine Auskunftspflicht ab dem Datum 05.02.2020 oder etwa nicht?. Zudem werden monatlich bei mir 804 € gepfändet somit sind doch dann die Verfahrenskosten getilgt und ich kann eine vorzeiteige Restschuldbefreiung beantragen oder?

Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat den Verwalter bei der Erfüllung von dessen Aufgaben zu unterstützen, so bestimmt es § 97 der InsO.
    Beste Grüße

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