Auslagengeld (Betreuergeld) zur Insolvenzmasse ?

Hallo und guten Tag.

Mit der Unterstützung Ihrer Kanzlei bin ich schon etwas länger in dem Insolvenzverfahren. Für meine Mutter bin ich als Betreuer bestellt und habe immer wieder unregelmäßige Ausgaben für sie. Botenfahrten, Schriftwechsel, Auslage für B-Ausweis.etc. Dafür ist ja das pauschale Betreuergeld vom Amtsgericht.
Im letzten Jahr gab ich diese Infos auch an meinen Insolvenzverwalter, der sich dazu nicht äußerte. Jetzt in “Coronazeiten und Kurzarbeit” wo ich praktisch nur noch 70% verdienen, schreibt der Herr Insolvenzverwalter.. er hätte gern zu 100% das Betreuergeld.

Leider finde ich nicht wirklich eine verläßliche Aussage ob der IW recht hat oder ein Mitarbeiter meint… man müsse das einfordern.. Daher richte mich mit dieser Frage an Ihre Kanzlei.

Herzliche Gruß und vielen Dank im Voraus.
Jürgen R.

2 Kommentare
  1. Jürgen R.
    says:

    Vielen Dank.

    Zusätzlich habe ich noch die Information erhalten, das ich mit einem formloses Schreiben an das Amtsgericht um die Freigabe des Auslagengeldes (Betreuergeld) beantragen kann falls der Insolvenzverwalter das Geld dennoch einziehen will. In diesem Schreiben sollte dann dargelegt werden was man über das jahr hinweg an Aufwand/ Auslagen hatte.

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit sie keinen Ausgleich für einen Verdienstausfall darstellen (§§ 36 InsO, 850a ZPO). Werden mit der Aufwandsentschädigung also nur entstandene Kosten abgegolten, so werden Sie von Pfändung in der Regel nicht erfasst.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert