Bis 2018 dan bin ich von meiner Insolvenz befreit .
Meine Frage bin 46 Jahre wen ich jetzt gehe muss ich arbeiten ?? Arbeite noch in Deutschland hab keine Kraft mehr !!!!!
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2015-02-01 16:27:032015-02-01 16:27:03Auswandern nach Romänien
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Sandro,
Sie haben während der Wohlverhaltensperiode eine sog. “Erwerbsobliegenheit”. D.h., sofern es Ihnen irgendwie möglich ist, müssen Sie erwerbstätig sein. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie von dieser Verpflichtung nicht frei werden, indem Sie das Land verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Sandro,
Sie haben während der Wohlverhaltensperiode eine sog. “Erwerbsobliegenheit”. D.h., sofern es Ihnen irgendwie möglich ist, müssen Sie erwerbstätig sein. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie von dieser Verpflichtung nicht frei werden, indem Sie das Land verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt