Autofinanzierung mit Ehegattenbürgschaft

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ghendler,

Ich stelle ihnen diese Frage da ich Leider im Forum nichts derart gefunden habe.

Ich befinde mich am Anfang meiner Privatinsolvenz. (Alles wurde über ihre Kanzlei abgewickelt) Ich habe vor 4 Jahren 01/2020 eine Autofinanzierung gemacht mit meiner Frau zusammen. Ich bin 1. Darlehnsnehmer meine
Frau hat als 2. Darlehnsnehmer (Bürge) unterschrieben, dies hat damals die zu Finanzierende FCA Bank so gewollt für eine Bewilligung des Vertrages.

Jetzt ist es leider so, das ich aus Privaten Gründen in die Privatinsolvenz gehen musste, meine Ehefrau NICHT!!!!!
Meine Frage. Was passiert jetzt mit dem finanzierten Auto von der Bank? Wird der Vertrag seitens der Bank eventuell gekündigt und Fordern anschließend das Auto zurück? Oder läuft der Vertrag seitens der Bank ganz normal weiter da ja meine Frau damals als Bürge unterschrieben hat falls der Hauptdarlehnsnehmer (Ich) irgendwann nicht mehr zahlen könnte.

Über eine Zeitnahe Antwort würde ich mich sehr Freuen.

Gruß MKrueg

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert