Bankkonto während der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrter Herr Kraus.. Danke das Sie mich damals in die Privatinsolvenz gebracht haben.. Jetzt hab ich noch eine Frage.. Und zwar befinde ich mich seit knapp 3 Jahren in der Wohlverhaltensphase.. Jedoch liegt noch einer Pfändung auf mein Konto.. Die Firma möchte es auch nicht zurück ziehen.. Begründung.. Ich könnte die Restschuldbefreiung ja vllt doch nicht schaffen..!! Jetzt meine Frage.. In der Wohlverhaltensphase darf man ja sparen und Geldgeschenke ja annehmen.. und durch die Pfändung muss ich ja das PKonto aufrecht erhalten..?!? Darf ich trotzdem nur die 1073,-€ im Monat haben oder wenn ein Geldgeschenk eingeht auch mal mehr?? Es ist alles irgendwie ein Widerspruch in sich selbst?!?! Vielen Dank Klaus

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr de Haan,

    vielen Dank für Ihre Frage. Sie müssen auch innerhalb der Wohlverhaltensperiode den pfändbaren Teil Ihres Arbeitseinkommens an den Treuhänder abgeben. Sie können sich Einmalzahlungen durch das Insolvenzgericht freigeben lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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