Dienstwohnung

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
habe eine Bekannte, die überlegt, in die Privatinsolvenz zu gehen. Sie bewohnt jedoch eine Dienstwohnung und muss “geldwerte Vorteile” versteuern. Außerdem werden die Kosten für die Wohnung (Miete und Nebenkosten) unmittelbar von Gehalt abgezogen (vor Überweisung).
Wie funktioniert hier die Pfändungstabelle? Muss vom Netto ausgegangen werden oder sind zuerst die geldwerten Vorteile abzuziehen und ist erst das “bereinigte” Netto der Pfändungstabelle zu unterwerfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Berechnung anhand der Pfändungstabelle möchte ich Ihnen den folgenden Artikel zur Lektüre empfehlen: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/pfaendungstabelle-2016-ermitteln-sie-ihre-pfaendungsgrenzen/

    Gerne können wir uns in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch mit der Situation auseinander setzten und die Möglichkeiten der Entschuldung besprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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