Beendigung der Insolvenz

Guten Tag,
mein Insolvenz wir im April 2016 (also 5 Monaten) zu Ende gehen und befinde mich momentan in Wohlverhaltensphase. Aus der Ausführungen oben haben ich entnommen, wenn ich jetzt die Gericht- und Verwalterkosten bezahle, kann ich eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens erreichen. Ist meine Annahme richtig? und brauche ich dafür einen Anwalt?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
M. Schwab

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Schwab,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können das Verfahren leider nicht verkürzen, da diese Möglichkeit erst seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahre 2015 möglich ist. Ihre Insolvenz wurde vor diesem Jahr eingeleitet.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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