Berechnung des Pfändbarer Betrag
ich bin in der Privater INsolvenz. Ich Kriege jeden Monat vom Arbeitsgeber eine Leistungszulage.
Wird diese Leistungszulage voll gepfändet?
Bei Ihnen auf der Seite steht “Arbeitgeberzulage kann vom netto Lohn abgezogen werden”
gilt das auch für die leisungszulage.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. § 850a ZPO erwähnt die Leistungszulagen nicht. Daher sind (Leistungs-) Zulagen als tarifliche oder außertarifliche Zahlungen unabhängig von Ihrer Benennung (Bonus, Provision, Leistungszulage) in voller Höhe bei der Pfändung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt