Bin in der Insolvenz Anfangsphasenoch nicht ein Jahr

Ich möchte mir ein Auto kaufen was ich mir vom Pflegegeld Grad 2 zurück gelegt habe, weil ich es nicht mit den öffendlichen Verkehrsmittel schwer schaffe. Dieses Auto iss BJ 1995 und soll 1700 kosten muss ich davon meinen Insolvenzbetreuer infornieren.
Danke für die Auskunft

3 Kommentare
  1. Volker S.
    says:

    Hallo nach Köln,

    ich bin dank ihrer Anfangs- Unterstützung 2016 nun seit Ende 2018 in der Wohlverhaltensphase. Als Arbeitnehmer habe ich bis dahin pro Monat auf ca.1.000 € durch Lohnpfändungen verzichtet. Geht man vom Grundgedanken aus, dass man damit seine Schulden teilweise begleicht, fühlt sich das gut an! Leider wurde ich mit dem Übergang zur Wohlverhaltensphase vom Gericht eines unerwarteten “schlechteren” belehrt. Von den bis dahin angesparten ca. 26.000 €, wurden zunächst die Aufwände des Insolvenz Verwalter in Höhe von ca. 14.500 € bedient, was in KEINEM FORUM in dieser Form diskutiert wird. Das bedeutet für mich als Schuldner, ich habe ganze 2 Jahre im guten Glauben gelebt, ich würde meine Schulden ausgleichen. Dabei hat sich der Verwalter den größten Teil zu eigen gemacht. Das frustriert total und stellt das Ganze Verfahren für die Menschen in Frage, die nicht mit gehobenen Finger und nicht mit einem Null Einkommen in eine Privatinsolvenz gehen. Wenn ich das weiter hoch rechne, verdient der Insolvenzverwalter / Treuhänder bis zum Ende des Verfahrens mehr, als manche Gläubiger überhaupt fordern.

    Heute habe ich meine jährliche Bonuszahlung in Höhe von 3.500 € + 1.000 € monatliche Pfändung an den Treuhänder abgeben müssen.
    Das ist echt bitter!

    Mit freundlichem Gruß
    Volker Schulz

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      der Grundgedanke ist, dass der Insolvenzverwalter motiviert werden soll, möglichst viel Vermögen für die Gläubiger zu sichern. Tatsächlich erhält der Insolvenzverwalter von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 %. Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass diese Vergütung sehr hoch erscheint. Dies ist auch Gegenstand zahlreicher Diskussionen, zumal der Aufwand für den Insolvenzverwalter in einer Privatinsolvenz oft viel niedriger ist, als in einer komplizierten Regelinsolvenz. Leider ist aber derzeit keine Änderung der Insolvenzrechtlichen Verütungsverordnung (InsVV) in Sicht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    Anschaffungen vor Beginn der Wohlverhaltensphase sind grundsätzlich problematisch, da diese der Pfändung durch den Verwalter unterliegen können. Da Sie den Pkw allerdings aufgrund Ihrer körperlichen Gebrechen benötigen, kann hier von einer Pfändung abgesehen werden. Sie sollten dennoch zwingend Rücksprache mit dem Verwalter halten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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