Coronabonus Pfändbar

Guten Tag,

ich befinde mich in der Privatinsolvenz (noch im eigentlichen Insolvenzverfahren und somit wird mein Lohn gepfändet. Da ich gut verdiene, übersteige ich die 1178,-€ und mein Sockelbetrag wurde auf das ausgezahlte Geld festgesetzt, welches mir mein Arbeitgeber überweist.

Nun erhalte ich im Juni einen sog. „Coronabonus“, welcher steuerfrei ausgezahlt wird.

Nun meine Frage. Ist dieser Bonus genauso wie das Urlaubsgeld unpfändbar?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    bislang gibt es meines Wissens keine Rechtsprechung des BGH zum Corona-Bonus außerhalb des Pflegebereichs.
    Die meisten Gerichte betrachten den Corona-Bonus jedoch als unpfändbar und geben einem Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 765a ZPO statt, auch unter dem Gesichtspunkt, dass eine Pfändung dem Ziel des Gesetzgebers zuwiderliefe, dass diese steuerfreien Zahlungen eine Anerkennung des Einsatzes in der Corona-Zeit bedeuten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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