Dauer des Hauptverfahrens bei einer privaten Insolvenz
Guten Tag,
das Verfahren zur Verbraucherinsolvenz eines Familienmitglieds wurde beim entsprechenden Insolvenzgericht in einem schriftlichen Verfahren am 24.06.2016 eröffnet. Im Rahmen der Belehrung wurde mitgeteilt, dass sich das Verfahren in zwei Abschnitte gliedert: 1) das Hauptverfahren 2) die Wohlverhaltensphase. Meine Frage ist, ob es für die Dauer des Hauptverfahrens einen festen Zeitraum gibt (z.B. 12 Monate) und dann ist dieses beendet. Wenn nicht, wovon hängt die Beendigung des Hauptverfahrens ab ? Im Rahmen des vorliegenden Insolvenzverfahrens ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Bis jetzt (über 1 Jahr nach Eröffnung des Verfahrens) gibt es keinerlei Rückmeldung, auch z.B. über zu erwartende Pfändungen. Der Insolvenzverwalter ist quasi nicht erreichbar für Rückfragen. Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung! Grüsse Nicole Beyer
Sehr geehrte Frau Beyer,
die länge des Hauptverfahrens (Insolvenzverfahren im eigentlichen Sinne) hängt u.a. von dem Umfang der Insolvenzmasse und der Komplexität des Insolvenzverfahrens an sich ab. Einen genauen Zeitraum gibt es in diesem Fall nicht. Als Richtwert kann jedoch von circa 12 Monaten ausgegangen werden. Sind Immobilien o.ä. dem Verfahren anhängig, so kann es sich aber auch deutlich länger ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt