drittschuldner privatinsolvenz

Hallo Herr Kraus, ich hätte eine frage in bezug auf drittschuldnerforderungen in der insolvenz. Habe einen pfüb über taschengeldpfändung nehme an das demnächst eine drittschuldnerklage erhoben wird gegen mich, aber meine frau ist gerade in der vorbereitungsphase der verbraucherinsolvenz…sind nun ab eröffnung der insolvenz alle forderungen gegen mich erloschen oder vielleicht sogar schon eine zeit vorher und wie soll ich solange reagieren ? Kann man um klagekosten zu vermeiden das gericht vielleicht schon vorher informieren oder sowas? Vielen dank im voraus!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Suppentrulli,

    durch das Insolvenzverfahren werden alle Vollstreckungsmaßnahmen unwirksam (http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/pfandungsschutz-ziele-des-insolvenzverfahrens%E2%95%91kraus-anwaltskanzlei/). Dies führt dazu, dass eine Pfändung (und somit Ihre Verpflichtung als Drittschuldner) nicht weiter betrieben werden kann.

    Ihre Frau sollte den Gläubiger selbstverständlich angeben. Sie als Gegner einer Drittschuldnerklage werden im Insovlenzverfahren vom Insolvenzverfahren kontaktiert und zur Leistung derselben Zahlung aufgefordert.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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